Bürgerinformationen
Bürgerinformationen
Empfehlungen bei Unwetter - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Notfall-Fax für Geh-, Sprech- und Hörbehinderte
Notrufnummern und sonstige Notrufnummern
Flyer und Broschüren
Hinweisbroschüre zu Durchführung von kleinen Lagerfeuern
Information zum Lärmschutz Landesumweltamt
Streusalz
Wegen der Gefährlichkeit des Streusalzes ist der Einsatz zur Vermeidung von Straßenglätte im Amt Neuzelle nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt.
Schneelawinen und Eiszapfen
Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, insbesondere an Dachrinnen, sind von den Gebäudeeigentümern oder -besitzern zu entfernen, wenn Personen oder Sachen dadurch gefährdet werden können.
Ordnung - Straßenreinigung, Laubentsorgung
Die Straßen- und Wegereinigung und der Winterdienst arbeiten auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung. Die Straßenreinigungssatzung regelt u.a. die Übertragung der Reinigungspflicht und Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes.
Informationen zum Lärm durch Rasenmäher
Es dürfen in allgemeinen, reinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten des Fremdenverkehrs sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten Geräte und Maschinen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.
Hundehaltung, Beseitigung von Hundekot
Festlegungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Hundehaltung sollen vor allem dazu dienen, den Wert des sozialen, gesellschaftlichen und hygienischen Zusammenlebens im Amt Neuzelle auf einem hohen Niveau zu halten.
Hornissen
Durch den Mangel an natürlichen Nistmöglichkeiten z.B. in Baumhöhlen sind Hornissen in fortschreitendem Rückgang begriffen und deshalb seit dem 1. Januar 1987 nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt.
Hochwasser
Die Auslösung und Aufhebung der Alarmstufen I und II erfolgt durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Sämtliche Maßnahmen innerhalb der Alarmstufen I und II werden durch das Land Brandenburg durchgeführt.
Hinweise zur Eigenkompostierung
Der Vorteil der Eigenkompostierung liegt nicht nur in der Reduzierung des privaten Abfallaufkommens, sondern auch in der Produktion seines eigenen hochwertigen Düngers zur Bodenverbesserung, wenn die richtigen Stoffe zum Einsatz kommen.
Eisflächen auf Gewässern
Grundsätzlich sind die Verbotsschilder zu beachten. Aktuelle Informationen zum Betreten von Eisflächen erhalten Sie in den Wintermonaten auf der Webseite der Polizei Land Brandenburg.
Autowaschen auf öffentlichem Straßenland
Eine Reinigung des Fahrzeuges sollte in einer Waschanlage erfolgen. Dort wird das Waschwasser mit Abscheidern und Wasseraufbereitungsanlagen behandelt und gereinigt.
Ambrosia
Gartenbesitzer sollten kontrollieren, ob sich bei Ihnen Ambrosia-Pflanzen angesiedelt haben. Im Zeitpunkt Juni/ Juli beginnt die hoch allergene Pflanze, die auch Taubenkraut genannt wird, zu blühen.