Eingangsbereich der Amtsverwaltung Neuzelle im Lindenpark 6 | zur Startseite
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Bürgerinformationen

Bürgerinformationen

 

Empfehlungen bei Unwetter - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 

Notfall-Fax für Geh-, Sprech- und Hörbehinderte

Notrufnummern und sonstige Notrufnummern


Flyer und Broschüren

 

Hinweisbroschüre zu Durchführung von kleinen Lagerfeuern

Flyer_Kita_Treppeln

Flyer_Kita_Neuzelle

Flyer_Kita_Steinsdorf

Flyer_Kita_Wellmitz

Information zum Lärmschutz Landesumweltamt


Streusalz

Wegen der Gefährlichkeit des Streusalzes ist der Einsatz zur Vermeidung von Straßenglätte im Amt Neuzelle nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt.

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Schneelawinen und Eiszapfen

Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, insbesondere an Dachrinnen, sind von den Gebäudeeigentümern oder -besitzern zu entfernen, wenn Personen oder Sachen dadurch gefährdet werden können.

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Ordnung - Straßenreinigung, Laubentsorgung

Die Straßen- und Wegereinigung und der Winterdienst arbeiten auf der Grundlage der Straßenreinigungssatzung. Die Straßenreinigungssatzung regelt u.a. die Übertragung der Reinigungspflicht und Art und Umfang der Straßenreinigung und des Winterdienstes.

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Informationen zum Lärm durch Rasenmäher

Es dürfen in allgemeinen, reinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Erholungsgebieten, Kur- und Klinikgebieten, Gebieten des Fremdenverkehrs sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten Geräte und Maschinen nur zwischen 7 und 20 Uhr betrieben werden.

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Hundehaltung, Beseitigung von Hundekot

Festlegungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Hundehaltung sollen vor allem dazu dienen, den Wert des sozialen, gesellschaftlichen und hygienischen Zusammenlebens im Amt Neuzelle auf einem hohen Niveau zu halten.

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Hornissen

Durch den Mangel an natürlichen Nistmöglichkeiten z.B. in Baumhöhlen sind Hornissen in fortschreitendem Rückgang begriffen und deshalb seit dem 1. Januar 1987 nach der Bundesartenschutzverordnung unter besonderen Schutz gestellt.

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Hochwasser

Die Auslösung und Aufhebung der Alarmstufen I und II erfolgt durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV). Sämtliche Maßnahmen innerhalb der Alarmstufen I und II werden durch das Land Brandenburg durchgeführt.

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Hinweise zur Eigenkompostierung

Der Vorteil der Eigenkompostierung liegt nicht nur in der Reduzierung des privaten Abfallaufkommens, sondern auch in der Produktion seines eigenen hochwertigen Düngers zur Bodenverbesserung, wenn die richtigen Stoffe zum Einsatz kommen.

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Eisflächen auf Gewässern

Grundsätzlich sind die Verbotsschilder zu beachten. Aktuelle Informationen zum Betreten von Eisflächen erhalten Sie in den Wintermonaten auf der Webseite der Polizei Land Brandenburg.

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Autowaschen auf öffentlichem Straßenland

Eine Reinigung des Fahrzeuges sollte in einer Waschanlage erfolgen. Dort wird das Waschwasser mit Abscheidern und Wasseraufbereitungsanlagen behandelt und gereinigt.

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Ambrosia

Gartenbesitzer sollten kontrollieren, ob sich bei Ihnen Ambrosia-Pflanzen angesiedelt haben. Im Zeitpunkt Juni/ Juli beginnt die hoch allergene Pflanze, die auch Taubenkraut genannt wird, zu blühen.

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