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Streusalz

Das Streusalz oder Tausalz versickert mit dem Schmelzwasser im Boden und zerstört dort die Wurzeln der am Straßenrand wachsenden Pflanzen, z.B. Bäume und Sträucher. Streusalz kann auch das Grundwasser belasten und Korrosion (z.B. an Autos) begünstigen. Wegen der Gefährlichkeit des Streusalzes ist der Einsatz zur Vermeidung von Straßenglätte im Amt Neuzelle nur unter bestimmten Vorraussetzungen erlaubt.

 

Die Verwendung von Salz oder sonstiger ökologisch verträglicher auftauender Stoffe ist nur erlaubt:

 

in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von
abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist

an besonders gefährlichen Stellen der Gehwege und vorgenannten Seitenstreifen von
Fahrbahnen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw.
Steigungsstrecken an Hydranten und Absperrschiebern, wenn die Freihaltung anders nicht gewährleistet werden kann


So lange wie auftauende Mittel wirken, ist ein maschineller Winterdienst auf Gehwegen, die
mit Gehwegplatten befestigt sind, nur mit handgeführten Geräten gestattet. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen auch in den genannten Ausnahmefällen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Mitteln bestreut werden. Auch ist es unzulässig, mit
Salz oder auftauenden Mitteln durchsetzten Schnee auf Baumscheiben oder begrünten
Flächen abzulagern.