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Unternehmen

Auf dieser Seite haben die Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden in den Gemeinden des Amtes Neuzelle die Möglichkeit sich darzustellen.

 

Für den Inhalt, die Aktualität und die Richtigkeit der Angaben zeichnen die Unternehmen bzw. Gewerbetreibenden selbst verantwortlich.

 

 

Die Veröffentlichung von Daten der Funktionsträger eines Vereins durch den Verein stellt eine Datenübermittlung im Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG dar. Nach dieser Vorschrift ist eine allgemeine Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins erforderlich ist. Es handelt sich damit um allgemein zugängliche Daten.


Um den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht in Grenzen zu halten, dürfen bei derartigen Veröffentlichungen nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG nur Nachname, Vorname, Vereinszugehörigkeit aufgeführt werden.