Demnächst kommt es im Ortsteil Breslack der Gemeinde Neißemünde zu geändernten verkehrsregelnden Maßnahmen.
Auf Grund des zunehmenden Durchgangsverkehrs in der Bergstraße hat das Straßenverkehrsamt auf Hinweis der Gemeinde festgelegt, hier verkehrsregelnde Maßnahmen zu treffen. Die Bergstraße ist für den zunehmenden Verkehr, vor allem großer Fahrzeuge, nicht ausgebaut und wird somit zur "Einbahnstraße" erklärt. Das Zusatzzeichen "Radfahrter frei" wird mit angebracht.
Bitte beachten Sie die geänderten Regeln!
Auf Grund noch fehlender Geh- bzw. Radwege entlang der L 451 (Ortslage Wellmitz - Landgut bis zur B 112) sowie schlechter Fahrbahnverhältnisse ist aus Gründen der Verkehrssicherheit , insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, durch das Straßenverkehrsamt des Landkreises Oder-Spree eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h festgestellt worden.
Die Beschilderung wird in den nächsten Tagen umgesetzt!
Ab 08. November 2012 bis voraussichtlich 31.05.2013 erfolgt der grundhafte Ausbau der Gemeindestraße "Eichengrund" im Ortsteil Neuzelle.
Auf Grund der Vollsperrung ist die Ein- bzw. Ausfahrt von der Waldstraße, Kruggasse, Birkenweg und Blumenweg in den Eichengrund nicht möglich.
Bitte beachten Sie die verkehrsrechtlichen Anordnungen!
Vom 17.09.2012 bis 28.09.2012 kommt es auf der L 452 Abschnitt 010 (Lieberoser Str. / Kummroer Str.) und im OT Göhlen auf der L 45 Abschnitt 025 (Zufahrt von Bahro nach Göhlen) wegen Baumaßnahmen zu voll bzw. halbseitigen Straßensperrungen.
Die Baumaßnahme im Ortsteil Neuzelle, Lieberoser und Kummroer Straße verlängert sich bis zum 10. Oktober 2012.
Die Zufahrtsstraße zum Ortsteil Bomsdorf – Kolonie von der L 45 abbiegend, weist Schäden auf. Bitte fahren Sie im angemessenen Tempo.
Aus gegebenen Anlass, wird darüber informiert, dass im Bereich des Brauhausplatzes das Parken unzulässig ist.
1. In Blickrichtung Klosterkirche (von der Bahnhofstraße/Frankfurter Straße kommend) besteht rechtsseitig absolutes Haltverbot (kein Halten und kein Parken).
2. In Blickrichtung Bahnhofstraße/Frankfurter Straße (von der Klosterkirche kommend) besteht rechtsseitig eingeschränktes Halteverbot (Halten bis zu 3 Minuten ohne das Fahrzeug zu verlassen).
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als 3 Minuten hält, der parkt. (§ 12 Abs. 2 StVO)
3. Das Befahren des Brauhausplatzes mit Reise-Bussen ist aufgrund der nicht vorhanden Wendemöglich zu unterlassen. Dies schließt das Rückwärtsfahren in den Brauhausplatz ein. (Verkehrszeichen sind zu beachten!)
Zum Halten und Parken ist grundsätzlich der rechte Seitenstreifen zu verwenden. Ist Dieser nicht vorhanden oder nicht zum Parken oder Halten ausgelegt, so ist der rechte Fahrbahnrand zu benutzen. (§ 12 Abs. 4 StVO)
Die Brücke über dem "Buderoser Mühlenfließ" ist aufgrund der mangelnden Standfestigkeit weiterhin voll gesperrt.
Die Ortsverbindungsstraße zwischen Neuzelle und Neißemünde ab Steinsdorf nach Breslack über Breslack-Kolonie weist Schäden auf. Fahren Sie vorsichtig!




